Mietrechts-Urteile werden
von RA H. Ormanschick
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BGH, Urteil vom 6.4.2022, VIII ZR 247/20 WoBindG § 10 Abs. 1 S. 1
Bei einer einseitigen Mieterhöhung einer preisgebundenen Wohnung ist die Mieterhöhungserklärung formell nur dann wirksam, wenn in ihr die Erhöhung berechnet und erläutert ist. [...]
Bei der Erläuterung der Mieterhöhung sind lediglich die Gründe anzugeben, aus denen sich die einzelnen laufenden Aufwendungen erhöht haben, und die auf die einzelnen laufenden Aufwendungen entfallenden Beträge. [...]
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BGH, Urteil vom 30.3.2022, VIII ZR 279/21 BGB § 556 g Abs. 2 BGB a. F.
Bei vereinbarter Staffelmiete wirkt eine vom Mieter nach § 556 g Abs. 2 BGB a.?F. erhobene Rüge in der folgenden Mietstaffel fort und muss nicht wiederholt werden.
Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen muss eine Rüge gegen die Zulässigkeit der Miethöhe nach Ablauf einer Mietstaffel nicht wiederholt werden, sondern erfasst auch die Folgestaffel. [...]
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BGH, Beschluss vom 22.2.2022, VIII ZR 38/20 BGB §§ 242, 535
Der Umfang der Pflicht des Vermieters zur Gebrauchserhaltung richtet sich danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben. [...]
Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand wird, wenn es an einer vertraglichen Vereinbarung fehlt, nach den gesamten Umständen des Mietverhältnisses und den daraus in Auslegung abzuleitenden Standards, insbesondere nach der Mietsache und deren beabsichtigter Nutzung sowie der Verkehrsanschauung unter der Beachtung des in § 242 BGB normierten Grundsatzes von Treu und Glauben bestimmt.
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BGH, Urteil vom 27.4.2022, VIII ZR 304/21 BGB §§ 535, 242
Enthält ein Mietvertrag mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, zu einem Austausch einzelner Mieter keine vertragliche Regelung, ist im Wege einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung der auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen zu ermitteln, [...].
Allein aus dem Vorliegen eines Mietvertrags mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, kann nicht auf einen derartigen übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien geschlossen werden. [...]
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WEG-Urteile werden
vom Richter Dr. O. Riecke
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LG Berlin, Urteil vom 15.2.2022, 55 S 25/21 WEG § 26; BGB § 314 Abs. 1 und 2
Konten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) sind seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GdWE als Fremdkonten anzulegen, bei denen die GdWE Kontoinhaberin und der Verwalter lediglich kontoführungsbefugt ist. [...]
Ein gestuftes Vorgehen der GdWE ist bei Pflichtverletzungen einfacher bis mittlerer Art geboten. Die sofortige Abberufung aus wichtigem Grund kommt dagegen in Betracht, wenn der Verwalter Gelder der GdWE veruntreut oder schwere Straftaten zulasten der GdWE oder ihrer Mitglieder verübt. [...]
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BGH, Urteil vom 11.3.2022, V ZR 77/21 WEG a. F. §§ 24 Abs. 1, 26 Abs. 1 S. 5, § 27 Abs. 2 Nr. 2, § 45 Abs. 1; WEG n. F. § 8 Abs. 3
Die Bestellung eines anderen Verwalters hat nach Existenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) durch Beschluss der (werdenden) Wohnungseigentümer zu erfolgen. Lädt der unberechtigt vom Aufteiler ins Amt berufene neue Verwalter trotz (unerkannt) nichtiger Bestellung zur Eigentümerversammlung ein, liegt ein Ladungsfehler vor. [...]
Auch wenn eine Einberufung nicht durch einen Berechtigten (gewählter Verwalter) erfolgt, steht auch bei einer Einberufung durch den Schein-Verwalter fest, dass es sich um nicht um ein privates Treffen, sondern um eine Eigentümerversammlung gehandelt hat. [...]
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AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 29.4.2022, 980b C 41/21 | WEG §§ 23 ff., 44
Der Anfechtende hat auf die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit stillschweigend verzichtet, wenn er zu Beginn der Versammlung beziehungsweise der Abstimmung über den später angegriffenen Beschluss die Anwesenheit dieses Dritten nicht gerügt hatte. [...]
Auch das LG Köln (Beschluss vom 12.11.2020, 29 S 121/20, ZMR 2021, 1006) hat einen stillschweigenden Verzicht und damit eine Rügeobliegenheit des später Anfechtenden bejaht, sobald er erkennt, dass zum betreffenden TOP (noch) ein nicht teilnahmeberechtigter Dritter anwesend war. [...]
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AG Ulm, Urteil vom 17.3.2022, 11 C 28/21 WEG §§ 16 Abs. 2, 44
Es stellt eine angemessene neue Kostenverteilung per Beschluss dar, wenn die ausschließlich Nutzungsberechtigten der Mehrfachparker auch die insoweit – abweichend von der Regelung in der Gemeinschaftsordnung – entstehenden Kosten zu tragen haben.
Generelle Abweichungen von der Gemeinschaftsordnung ermöglicht jetzt § 16 Abs. 2 S. 2 WEG. Selbst die bis 30.11.2020 nichtigen sogenannten „Fensterbeschlüsse“ können jetzt wirksam mit einfacher Mehrheit gefasst werden. [...]
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„Immobilien, Quartiere und Städte nach der Pandemie“ lautete das diesjährige Motto der Branchenauszeichnung. Welche innovativen preiswürdigen Antworten und Lösungen die Wohnungsunternehmen und ihre Partner auf die Fragen und Herausforderungen der Corona-Krise gefunden haben, lesen Sie in diesem Thema des Monats.
Axel Gedaschko, Präsident GdW
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*Quelle: Leserstrukturanalyse durch Ipsons 2008